Zoll und Außenhandel Import Zollwert. EinfuhrzollDer Ursprung der Waren. Klassifikation. Zollkodex. Nomenklatur. Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs
Weltzollorganisation
Zoll und der Welthandelsorganisation
Lernmaterialien: Zoll Douanes Aduanas Alfandegas Dieses kurs ist Teil der folgenden Hochschulprogramme, die von der EENI Global Business School:
Beispiel aus dem Kurs Zoll und Außenhandel Import Export Zollwert Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern zu entrichten sind. Die Erhebung durch die Zollverwaltung knüpft dabei an den Eingang einer Ware in den EG-Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) bzw. an das Verlassen aus dem EG-Wirtschaftskreislauf (Ausfuhrzoll) an. Die Höhe des zu zahlenden Zolls richtet sich nach dem sog. "Zolltarif". Durch die Entwicklungen des Gemeinschaftsrechts ist die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz fast vollständig auf die Europäische Gemeinschaft übergegangen. Die Einnahmen fließen seit 1975 abzüglich einer Pauschale für die Kosten der Erhebung der Europäische Union zu. Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenzen des Zollgebiets der Gemeinschaft bildet einen Schwerpunkt der zöllnerischen Tätigkeit. Diese Aufgabenzuteilung beinhaltet neben der Beachtung der für diese Waren geltenden Gesetze und Verordnungen in vielen Fällen auch die Erhebung der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben. Hierzu gehören insbesondere die Zölle, aber auch die Einfuhrumsatzsteuer und die besonderen Verbrauchsteuern, wie z.B. die Branntwein- oder Tabaksteuer. Um bei der Wareneinfuhr eine reibungslose und einheitliche Abfertigung zu gewährleisten, werden alle erdenklichen Waren und Güter von einem systematisch aufgebauten Warenverzeichnis (sog. Nomenklatur) erfasst. Diese Klassifizierung bzw. Tarifierung erfolgt in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung in eine 11-stellige Codenummer. (c) EENI Global Business School (1995-2024) |